Falsche, fehlerhafte oder fehlende Beschilderung

  • Kloster Langheim, Abzweigung in die »Rother Straße«: Hier steht nur ein einfacher Richtungspfeil. Angemessen wäre ein großes Schild mit Richtungs- und Entfernungsangaben (»Roth, Burgkunstadt«).
  • Unnersdorf: Nach Überfahren der Mainbrücke aus Richtung Staffelstein fehlt eine Markierung, dass der Radweg in Unnersdorf endet und die Fahrt auf der Fahrbahn fortgesetzt werden muss. Und in Richtung Staffelstein fehlt gar jegliche »blaue« Beschilderung – von wegen »Radweg«. Erst ab dem Abzweig zum Campingplatz besteht »Benutzungspflicht«.
    Nachtrag 31.08.2011: Vor kurzem wurde die fehlende Beschilderung ergänzt, auch wenn die Befestigung des Schildträgers vorerst doch arg provisorisch ausschaut.
  • Oberwallenstadt, »Brückenberg«, Einmündung in die »Krappenrother Straße«: Hier fehlt das Zusatzschild »Ende« unter dem Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg). Der Einmündungsbereich ist insbesondere für Linksabbieger in Richtung Tierheim/Schulzentrum/Trieb sehr gefahrenträchtig. Anzuregen ist, die aktuelle Radwegbenutzungspflicht durch eine optionale Nutzung zu ersetzen, da dieser Bereich nach Neubau der Eisenbahnbrücke eine sehr viel breitere Fahrbahn erhalten hat, die problemlos vom gemischten Verkehr gemeinsam benutzt werden kann.
  • Hochstadt, Ortsdurchfahrt: Insbesondere für den Bereich der Eisenbahnbrücke fehlen Verkehrszeichen 138-10, da hier mehrere regionale und überregionale Radwege (insbesondere der stark frequentierte »Mainradweg«) die Bundesstraße 173 kreuzen. Grundsätzlich gilt die gesamte Ortsdurchfahrt von Hochstadt wegen fehlender Fahrradspuren entlang der Bundesstraße als gefährlich. Anzuregen ist die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im gesamten Gefahrenbereich.
    Nachtrag 25.01.2012: Bei einer gemeinsamen Verkehrsschau mit Vertretern von Landkreis, Polizei und Staatlichem Bauamt wurde vereinbart, dass die Gefahrenzone im Bereich der Eisenbahnüberführung durch Verkehrszeichen 138-10 entschärft werden soll.
    Nachtrag 19.03.2012: Die Beschilderung vor der Eisenbahnbrücke wurde an strategisch günstigen Stellen ergänzt. Ansicht von Süden; Ansicht von Norden.
  • Rund um Wiesen scheint es einen kombinierten Fuß- und Radweg zu geben (markiert mit Zeichen 240), der alles andere als »befahrbar« aussieht: Poller, Schotter, Gras – kombiniert auf dem Hochwasserschutzdamm rund um den Ort. Solche »benutzungspflichtigen« Verkehrsanlagen sind sinnlos, irreführend und dem gedeihlichen Miteinander im normalen Straßenverkehr abträglich. Bestensfalls könnte man hier einen Fußweg auszeichnen und ein Zusatzzeichen 1022-10 anbringen.
  • Lichtenfels, Langheimer Straße: Der am Wendeplatz neben dem Lärmschutzwall der B173 beginnende kombinierte Fuß- und Radweg (in Richtung Krankenhaus und weiter nach Burgkunstadt/Weismain) ist mit dem Verkehrszeichen 241 ausgewiesen, ohne dass der Radweg baulich oder durch eine weiße Linie vom Gehweg getrennt ist. Hier (wie im weiteren Verlauf), sollte Verkehrszeichen 240 verwendet werden.

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